Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung
fällig.
Die Kursgebühren werden in der Regel über Bankabbuchungsverfahren eingezogen.
Bei der Anmeldung sind daher Bankverbindung und Kontonummer anzugeben. Die
erteilte Einzugsermächtigung gilt für eine einmalige Abbuchung.
Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits werden die
Bankgebühren berechnet.
|
-
Ermäßigung
Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner erhalten
gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 20 % Ermäßigung der Kursgebühr.
|
-
Keine Ermäßigung wird gewährt
für:
-
EDV - Schulungen
-
Musik - und Kinderkurse
-
Quali - Lehrgang
-
Studienreisen
-
Fastenwochen
-
Tagungen und Seminare
-
Vorträge
-
Kurse mit begrenzter Teilnehmerzahl
-
Kurse mit
weniger als 10 Teilnehmern
|
-
Rücktritt
Abmeldungen müssen bis spätestens vier Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei
späteren Abmeldungen fällt die volle Kursgebühr an.
Bei einigen Veranstaltungen gelten längere Abmeldefristen. Diese sind bei der
jeweiligen Veranstaltung gesondert angegeben.
|
-
Die Volkshochschule kann von dem
Vertrag zurücktreten:
-
wenn die Mindestzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird.
-
wenn
Kursleiter aus Gründen ausfallen, die nicht von der Volkshochschule zu
verantworten sind.
|
-
Haftung
Die Haftung der Volkshochschulen für Schäden jedweder Art ist auf die
Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
|
-
Leistungsumfang
- Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der
Kursbeschreibung des Veranstaltungsprogramms.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zur Änderung
der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen
jedweder Art bedürfen der Schriftform.
|
Wichtige Hinweise
|
-
Mindestteilnehmerzahl
Kurse finden statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer angemeldet haben.
(Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt). Bei einer
geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die
Teilnehmer mit einer Kürzung der Abende oder einer entsprechenden Erhöhung
der Kursgebühr einverstanden sind. In diesem Fall ist keine Ermäßigung
möglich.
|
-
Programmänderungen
sind manchmal unvermeidlich. Sie werden über die Presse bekannt gegeben oder
telefonisch mitgeteilt.
|
-
Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung in den Schulen ist verbindlich. Rauchen ist in den
Schulen generell nicht gestattet.
|
-
Datenschutz
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Sie werden nur zu
Verwaltungszwecken der Volkshochschulen erhoben und nicht an Dritte
weitergegeben.
|