Sie sind hier:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten für den Betroffenen regeln zu dürfen. Eine solche Vorsorgevollmacht kann auch auf ausgewählte Bereiche beschränkt werden, so dass diese zum Beispiel nur für vermögensrechtliche oder persönliche Dinge gilt. Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten für den Betroffenen regeln zu dürfen. Eine solche Vorsorgevollmacht kann auch auf ausgewählte Bereiche beschränkt werden, so dass diese zum Beispiel nur für vermögensrechtliche oder persönliche Dinge gilt. Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll.
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Gebühr3,00 €
- Kursnummer: F13K01
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StartMo. 18.11.2024
19:00 UhrEndeMo. 18.11.2024
20:30 Uhr
Dozent*in:
Michael Ulbricht
Geschäftsstelle: Maroldsweisach