Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit – vhs Landkreis Haßberge
Die vhs Landkreis Haßbergehat das Ziel, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.vhs-hassberge.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 27.06.2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 27.06.2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 26.06.2025.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der vhs Landkreis Haßbergeist teilweise vereinbar mit der BayDiV.
Im Rahmen der Selbstbewertung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen der BayDiV (in Verbindung mit BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Die vhs Landkreis Haßbergearbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet.
- Zum Teil fehlt die programmatische Beschriftung von Formularelementen.
- Die Fehlererkennung für Formularelemente ist zum Teil nur durch Farbe oder die grafische Darstellung erkennbar.
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Die sinnvolle Reihenfolge der Seiteninhalte ist aufgrund von Unterschieden in der visuellen und strukturellen Anordnung, der Verwendung von Leerzeichen und Tabulatoren sowie Semantikfehlern gestört.
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht immer ihren Zweck.
- Die Tastaturbedienung des Hauptmenüs ist eingeschränkt, einige Inhalte und Funktionen sind nicht erreichbar oder bedienbar. Der Tastaturfokus ist nicht immer nachvollziehbar.
- Beim Öffnen von manchen Dialogen wird der Fokus nicht erwartungsgemäß in diesen hineingesetzt.
- Semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) für HTML-Bedienelemente sind zum Teil fehlerhaft.
- Statusmeldungen werden vom Screenreader nicht erfasst.
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
Bereits realisierte Barrierefreiheit
Bereits verfügbar auf der Startseite der Webseite der vhs Landkreis Haßberge ist die Funktion „Eye-Able“, mit der die Website an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann. Sehschwächen, einschließlich Farbschwächen sowie weitere visuelle Einschränkungen können durch eine Individualisierung der Inhaltselemente ganz nach Wunsch ausgeglichen werden. Dafür steht unter anderem ein Kontrastmodus, eine intelligente Schriftvergrößerung und ein Screen-Reader zur Verfügung.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf www.vhs-hassberge.de ist:
vhs Landkreis Haßberge
Hofheimer Str. 20
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 – 94 200
vhs@vhs-hassberge.de
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.vhs-musterstadt.de bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: www.ldbv.bayern.de/service/kontakt
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung