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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages

• Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule
zustande.

• Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

• Für alle Kurse ist vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.

• Die Anmeldung ist verbindlich.

• Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.

• Ausschließlich bei Online-Anmeldungen erfolgt eine Anmeldebestätigung. Bei Programmänderungen oder
-absagen werden Sie benachrichtigt.

 

 

Zahlungsmodalitäten

Die vhs führt nur noch Lastschriften nachdem SEPA-Lastschriftverfahren durch.

 

 

Umstellung des Lastschrifteinzuges von vorhandenen Einzugsermächtigungen auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet. Die Mandatsreferenznummer wird von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, müssen Sie nichts unternehmen.

 

 

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Beim Zustandekommen des Vertrags mit der vhs stellen Sie als Teilnehmer/-in ein SEPA-Lastschriftmandat aus.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ist auf der letzten Seite des Programmhefts zusammen mit dem Anmeldeformular zu finden. Es liegt zudem in der vhs-Geschäftsstelle aus und steht auf unserer Homepage www.vhs-hassberge. de zum Download bereit.

Bei Änderungen der Bankdaten ist ein  neues Mandat zu erteilen.

 

 

Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften

Der Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften ist der 15. bzw. der 01. eines Monats. Fällt der 15. bzw. der 01. eines Monats auf ein Wochenende bzw. auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Bank-Geschäftstag.

 

Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die Bankgebühren zu Lasten der Kontoinhaber/innen berechnet.

 

 

Gebühren

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.

 

Gebührenstaffelung Sprachkurse

Für Sprachkurse gilt folgende Gebührenstaffelung bei 10 Terminen von je 90 min.

 

Teilnehmer

Gebühr pro TN

5-6

€ 89,00

7-9

€ 75,00

10-15

€ 60,00

 

Kleingruppenkurse und Einzelunterricht auf Anfrage.

 

Teilnehmerbescheinigung

Sie können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Gebühr beträgt 2,00 Euro. Eine digitale Teilnahmebescheinigung wird Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos per E-Mail zugesandt.

 

 

Ermäßigung

Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Grundsicherung, Schwerbehinderte und Rentner erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 20 % Ermäßigung der Kursgebühr. Inhaber/innen der Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 10 %. Bei Teilnahme von Kinder (falls möglich) in einem regulären Erwachsenenkurs erhalten 20%, Geschwisterkinder in Kinderkursen 50% Ermäßigung.

Keine Ermäßigung wird gewährt für Einzelveranstaltungen sowie für Fastenwochen.

Auf UBiZ-Kurse wird, sofern nicht anders ausgeschrieben, keine Ermäßigung gewährt.

 

 

 

Rücktritt

Abmeldungen müssen bis spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei späteren Abmeldungen fällt die volle Teilnahmegebühr an. Bei einigen Veranstaltungen gelten längere Abmeldefristen. Diese sind bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angegeben.

Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird oder wenn Kursleiter aus Gründen ausfallen, die nicht von der Volkshochschule zu verantworten sind.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von vhs und UBiZ erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt insbesondere für Veranstaltungen im Außenbereich. Der Teilnehmer muss bei der Veranstaltungsteilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Medikamentenbedarf, Allergien etc.) sind dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat und dies zu Problemen führt, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden - ohne Erstattung der bezahlten Leistungen.

 

 

Haftung

Für Schäden der Teilnehmer bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltung haftet die Volkshochschule nur bei zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht, wenn die Volkshochschule wesentliche Pflichten des Vertrages schuldhaft verletzt, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers. Die Volkshochschule haftet nicht für Schäden während der An- und Abreise zu den Veranstaltungen.

 

 

Leistungsumfang,

Schriftform

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Veranstaltungsprogramms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

 

 

Mindestteilnehmerzahl

Kurse finden statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer angemeldet haben. (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt). Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Kürzung der Abende oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. In diesem Fall ist keine Ermäßigung möglich.

Programmänderungen sind manchmal unvermeidlich. Sie werden über die Presse bekannt gegeben oder telefonisch mitgeteilt. Die Adressen und Telefonnummern der jeweiligen Volkshochschulen und Arbeitsstellen sind unter den verschiedenen Orten angegeben.

 

 

Hausordnung

Die jeweilige Hausordnung in sämtlichen von der vhs genutzten Räumen ist verbindlich.

08.12.24 05:30:36