Unsere Dozenten
Seßler, Florian Betreuungsverein
Alle drei Instrumente sind der Versuch, sich für die Zeit soweit wie möglich abzusichern, in der wir nicht mehr für uns selbst entscheiden und sorgen können. Was genau ist eine Betreuung und wann wird sie eingesetzt? Wie kann ich mich mit einer Vollmacht absichern? Was kann ich über eine Patientenverfügung regeln? Was sind die Grenzen dieser Möglichkeiten? Und was bedeuten diese juristischen Möglichkeiten für mich persönlich? In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk – Betreuungsverein Haßberge e.V.
Das Amtsgericht hat die Aufgabe Betreuungspersonen zuzulassen und zu kontrollieren, dass diese im Sinne der pflegebedürftigen Person handeln. Dabei gibt es viele Möglichkeiten sich die Zusammenarbeit einfach zu gestalten. In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk – Betreuungsverein Haßberge e.V.