Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten für den Betroffenen regeln zu dürfen. Eine solche Vorsorgevollmacht kann auch auf ausgewählte Bereiche beschränkt werden, so dass diese zum Beispiel nur für vermögensrechtliche oder persönliche Dinge gilt. Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll.
Zumba®, der spanische Begriff für "Bewegung und Spaß haben", ist für alle Menschen geeignet, die Stress einfach "wegtanzen" möchten. Auf einen Musik-Mix aus Salsa, Merengue, Reggaeton, Cumbia und internationalen Rhythmen wird Ihr Körper gekräftigt und gleichzeitig verbessern Sie Ihre Kondition. Bei ausreichendem Interesse kann ein Kurs entstehen.